Über Sebastian Witte Service und Leistungen vom textpartner
 
 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Johnson & Witte Partnerschaft, Fachübersetzer + Sprachdienstleister

Präambel

Maßgeblich für unsere Sprachdienstleistungen (u. a. Übersetzungen, Korrektorate, Sprachtraining sowie Dolmetschertätigkeiten) sind unsere nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind verbindlich sowohl für unsere Privatkunden (Verbraucher im Sinne des Gesetzes) wie auch unsere Geschäftskunden. Abweichendes gilt nur dann, wenn wir dieses ausdrücklich mit unseren Kunden vereinbart haben.

1. Auftragserteilungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben.

2. Für Übersetzungen können Sie uns Texte bzw. Dateien entweder als schriftliche Urkunde, per E-Mail/FTP oder per Fax zur Verfügung stellen. Insoweit haften wir nicht für Untergang oder Beschädigung des Dokumentes auf dem Versand zu uns, es sei denn, wir hätten dieses zu vertreten. Wir verpflichten uns, die uns anvertrauten Dokumente/Dateien vertraulich zu behandeln.

3. Wir rechnen unsere Dienstleistungen wie folgt ab:

(a) Berechnungsgrundlage für Übersetzungen ist die Wörterzahl oder Anzahl der Normenzeilen à 55 Anschläge inklusive Leerzeichen im Quelltext, es sei denn, die etwa erforderliche Umwandlung von PDFs, Bilddateien, Faxen oder Papierdokumenten in ein elektronisch bearbeitbares Format scheitert. Dann wird zieltextbasiert abgerechnet.

(b) Korrekturlesen wird nach Vereinbarung entweder wort-/normzeilenbasiert oder nach Zeitaufwand berechnet.

(c) Dolmetschertätigkeiten werden nach individueller Vereinbarung auf Basis von Stundenhonoraren, Halbtags- oder Tagespauschalen abgerechnet.

Wir weisen in sämtlichen Rechnungen die gesetzlich bestimmte Umsatzsteuer aus, wenn der Kunde aufgrund seines Ansässigkeitslandes (Deutschland/EU/außerhalb der EU) und steuerrechtlichen Status (Unternehmer/Nichtunternehmer) das Erfordernis der Umsatzsteuerberechnung auslöst.

4. Rechnungen können per Überweisung, PayPal, Barzahlung, Western Union oder MoneyGram bezahlt werden.

(a) Rechnungen sind bei postalischer oder elektronischer Lieferung unserer Arbeitsergebnisse innerhalb 21 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug –bzw. bei Abholung der Dokumente bei uns sofort ohne Abzug zahlbar. Dolmetscher-Leistungen sind in bar nach dem Einsatz fällig, es sei denn bei dem Kunden handelt es sich um eine Agentur, denn Übersetzungs- und Dolmetscheragenturen erhalten abweichend von der vorstehenden Bestimmung aufgrund ihrer Vermittlerrolle individuell zu vereinbarende Zahlungsziele.

(b) Wir stellen unseren Kunden den gesetzlich vorgegebenen Verzugszins (für unsere privaten Kunden 5% Punkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank; für unsere Geschäftskunden 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank) in Rechnung, wenn unsere Rechnung auch nach zweifacher schriftlicher Zahlungserinnerung nicht gezahlt wird.

(c) Wir behalten uns vor, in besonderen Fällen (z. B. bei Kunden aus Nicht-EU-Ländern oder bei Abwicklung sehr umfangreicher Projekte) mit unseren Kunden Abschlagszahlungen zu vereinbaren.

5. Wir sind stets bemüht, unsere Dienstleistungen zeitnah zu erbringen. Liefertermine sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir diese schriftlich mit unseren Kunden vereinbart haben. Halten wir vereinbarte Liefertermine nicht ein, wird uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zur Erledigung des Auftrages setzen. Wenn auch diese Nachfrist aus Gründen, welche wir zu vertreten haben, versäumt wird, ohne dass wir unsere Leistung erbracht haben, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6. Wir erbringen unsere Sprachdienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen.

Sollten diese gleichwohl fehlerhaft sein, hat uns der Kunde eine Frist von 96 Stunden (berechnet anhand einer Arbeitswoche Montag-Samstag) zu setzen, diesen Fehler zu beheben. Unsere Geschäftskunden werden vorhandene Fehler innerhalb einer Frist von 30 Tagen mitteilen, bei einer Mitteilung zu einem späteren Zeitpunkt sind wir nicht mehr verpflichtet, etwaige Fehler zu beheben. Sollte die Behebung des Fehlers scheitern, ist der Kunde berechtigt, den Rechnungsbetrag angemessen zu mindern.

Die Haftung der Gesellschaft für etwaige dem Kunden durch von uns zu vertretende fehlerhafte Sprachmittlungstätigkeit entstehende Vermögensschäden ist auf 75.000 EUR je Vorgang beschränkt.

Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

7. Storniert der Kunde den uns erteilten Auftrag, während sich dieser noch in Bearbeitung befindet, so beläuft sich unser Honoraranspruch auf den dem Bearbeitungsfortschrift entsprechenden Anteil am Auftragswert.

Bei Stornierung von Dolmetscheraufträgen bis 48 Stunden vor Antritt der Anreise werden nur die tatsächlich bereits entstandenen Anfahrtskosten (z. B. Stornierungsgebühren bei Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln) in Rechnung gestellt. Bei Stornierung von Dolmetscher-Aufträgen, die weniger als 48 Stunden vor Antritt der Anreise erfolgt, berechnen wir zusätzlich eine Entschädigungspauschale für Vorbereitungszeit und entgangenen Gewinn in Höhe von pauschal 65,00 €, ggf. zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns in diesen Fällen ein geringerer Schaden entstanden ist.

8. Für den Fall, dass eine der in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Regelungen unwirksam sein sollte oder wird, behalten die übrigen Regelungen ihre Gültigkeit.

9. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand für alle mit unseren Kunden entstehenden Ansprüche der für den Sitz unserer Gesellschaft maßgebliche Gerichtsstand vereinbart.

 


 
 
Sebastian Witte, 2011